UID-Nummer für Einzelfirma & Selbständige: Brauchst du eine?

Braucht deine Einzelfirma eine UID-Nummer? Wann Selbständige und Privatpersonen eine UID bekommen, wann nicht, und wie du ohne UID legal Rechnungen schreibst.

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Nathan Ganser

Founder of Magic Heidi

Als Einzelfirma bekommst du automatisch eine UID-Nummer, sobald du dich irgendwo offiziell als Unternehmen registrierst, meist bei der AHV-Anmeldung als Selbständiger. Als Privatperson ohne registrierte Geschäftstätigkeit hast du dagegen keine UID, und du brauchst auch keine, um gültige Rechnungen zu schreiben.

Genau an dieser Stelle herrscht bei vielen Freelancern Unsicherheit. Muss ich die UID-Nummer irgendwo beantragen, bevor ich meine erste Rechnung stelle? Ist eine Rechnung ohne UID überhaupt legal? Und was passiert, wenn ein Kunde nach meiner Nummer fragt und ich keine habe?

Die kurze Antwort: Entspann dich. Die UID kommt von allein, wenn dein Business so weit ist. In diesem Artikel gehen wir durch, wann genau du sie bekommst, in welchen Situationen sie wirklich relevant wird und was für dich gilt, solange du noch keine hast.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Einzelfirma bekommt die UID automatisch bei der ersten offiziellen Registrierung, typischerweise bei der AHV-Anmeldung als Selbständiger.
  • Eine Privatperson ohne registriertes Geschäft hat keine UID und braucht auch keine.
  • Rechnungen sind auch ohne UID-Nummer gültig, solange du unter den gesetzlichen Schwellen bleibst.
  • Ab CHF 100'000 Jahresumsatz werden Handelsregistereintrag und MWST-Registrierung Pflicht, spätestens dann hast du eine UID mit Zusatz «MWST».
  • Die UID hat immer das Format CHE-123.456.789 und wird vom Bundesamt für Statistik vergeben.

Bekommt eine Einzelfirma automatisch eine UID-Nummer?

Ja. Sobald deine Einzelfirma bei einer offiziellen Stelle erfasst wird, trägt das Bundesamt für Statistik (BFS) sie ins UID-Register ein und vergibt die Nummer im Format CHE-123.456.789. Du füllst dafür kein separates Formular aus, es gibt keinen «UID-Antrag» und keine Gebühr.

Drei Ereignisse lösen die Vergabe in der Praxis aus:

  1. AHV-Anmeldung als Selbständiger. Für die meisten Freelancer ist das der erste Kontakt mit einer Behörde. Die Ausgleichskasse anerkennt deine selbständige Erwerbstätigkeit, und dabei entsteht deine UID.
  2. Handelsregistereintrag. Für Einzelfirmen ab CHF 100'000 Jahresumsatz ist der Eintrag Pflicht, darunter freiwillig. Mit dem Eintrag bekommst du die UID, falls du sie noch nicht hast.
  3. MWST-Registrierung. Ab CHF 100'000 Umsatz wirst du mehrwertsteuerpflichtig und meldest dich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) an. Deine UID erhält dann den Zusatz «MWST».

Wichtig zu verstehen: Es ist immer dieselbe Nummer. Egal, welches der drei Ereignisse zuerst eintritt, deine UID bleibt für die gesamte Lebensdauer deiner Firma identisch. Wie der Ablauf im Detail aussieht, erklären wir Schritt für Schritt im Artikel zur UID-Nummer beantragen.

Privatperson ohne UID: Darfst du trotzdem Rechnungen schreiben?

Ja, das darfst du. Eine Rechnung ist in der Schweiz auch ohne UID-Nummer rechtsgültig. Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass nur Personen mit UID Rechnungen stellen dürfen.

Das überrascht viele, ist aber logisch: Die UID identifiziert Unternehmen, sie ist keine «Lizenz zum Rechnungsschreiben». Solange du unter der MWST-Grenze von CHF 100'000 Jahresumsatz bleibst, musst du keine Mehrwertsteuer ausweisen und darum auch keine MWST-Nummer angeben. Was stattdessen zwingend auf die Rechnung gehört (dein Name und deine Adresse, die Angaben des Kunden, Datum, Leistung, Betrag), findest du im Guide zum Rechnung schreiben in der Schweiz.

Zwei Dinge solltest du trotzdem nicht verwechseln:

  • Rechnung schreiben dürfen und selbständig erwerbend sein sind zwei Paar Schuhe. Wer regelmässig und auf eigene Rechnung arbeitet, sollte sich bei der AHV als selbständig anmelden, unabhängig von der UID. Das ist eine sozialversicherungsrechtliche Pflicht, keine UID-Frage.
  • Keine UID zu haben heisst nicht, unsichtbar zu sein. Deine Einnahmen gehören trotzdem in die Steuererklärung, auch beim kleinsten Nebenerwerb.

Stell dir Jonas vor, einen fiktiven Studenten aus Winterthur, der nebenbei zwei, drei Websites pro Jahr baut. Er hat keine UID, und das ist völlig korrekt so. Seine Rechnungen über CHF 1'200 pro Projekt sind gültig, er weist keine MWST aus und deklariert die Einnahmen in der Steuererklärung. Erst wenn aus dem Hobby ein regelmässiges Geschäft wird, meldet er sich bei der AHV an, und dann kommt die UID von allein.

Wann wird die UID für dich relevant?

Auch wenn du sie nicht zwingend brauchst: Es gibt drei Situationen, in denen die UID plötzlich auf dem Tisch liegt.

Kunden fragen danach

Grössere Firmen verlangen von neuen Lieferanten oft eine UID, bevor sie sie im Einkaufssystem erfassen. Das ist keine gesetzliche Pflicht, sondern interne Compliance: Die UID zeigt, dass du ein registriertes Unternehmen bist. Wenn dir dieser Fall öfter begegnet, ist das ein gutes Argument, die AHV-Anmeldung (und damit die UID) nicht länger aufzuschieben.

Du wirst mehrwertsteuerpflichtig

Ab CHF 100'000 Jahresumsatz ist die MWST-Registrierung Pflicht. Deine UID wird dann mit dem Zusatz «MWST» zu deiner offiziellen MWST-Nummer, und die gehört ab diesem Moment auf jede Rechnung, zusammen mit dem angewendeten Steuersatz (Stand 2026: 8,1 %, 2,6 % oder 3,8 %).

Du trägst dich ins Handelsregister ein

Pflicht ab CHF 100'000 Umsatz, freiwillig darunter. Manche Freelancer lassen sich früher eintragen, weil der Eintrag Seriosität signalisiert und den Firmennamen schützt. Auch hier gilt: Mit dem Eintrag ist die UID automatisch da.

Drei typische Szenarien aus der Praxis

Szenario 1: Der Nebenerwerb. Du bist angestellt und verdienst mit Freelance-Aufträgen ein paar tausend Franken im Jahr dazu. Keine UID nötig, Rechnungen ohne MWST-Ausweis sind korrekt. Behalte nur die AHV-Frage im Blick: Ab einem gewissen regelmässigen Einkommen lohnt sich die Anmeldung als Selbständiger im Nebenerwerb.

Szenario 2: Die wachsende Einzelfirma. Du bist bei der AHV als selbständig anerkannt und hast darum bereits eine UID, machst aber CHF 60'000 Umsatz. MWST-Nummer? Brauchst du nicht, und du darfst auch keine MWST verrechnen. Deine UID existiert im Register, muss aber nicht auf die Rechnung.

Szenario 3: Der Sprung über die 100'000er-Grenze. Dein Umsatz knackt die Schwelle. Jetzt wird es konkret: MWST-Registrierung bei der ESTV, Handelsregistereintrag, und deine bestehende UID bekommt den Zusatz «MWST». Eine neue Nummer brauchst du nicht, es bleibt dieselbe UID wie am ersten Tag. Wie du diesen Schritt sauber planst, liest du im Leitfaden zur Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz.

Vorher und nachher: Was sich mit der UID ändert

SituationOhne UID (nicht registriert)Mit UID (registriert)
Rechnungen schreibenErlaubt, ohne MWST-AusweisErlaubt, MWST-Ausweis erst mit Zusatz «MWST»
AHVAnmeldung als Selbständiger steht noch ausAls selbständig anerkannt
Eintrag im UID-RegisterNeinJa, öffentlich einsehbar
Kundenanfragen nach der UIDMusst du verneinenNummer liegt bereit
MWSTNicht möglichAb CHF 100'000 Pflicht, Zusatz «MWST»

Der Wechsel von links nach rechts passiert nicht durch ein UID-Formular, sondern durch die offizielle Registrierung deiner Selbständigkeit. Die UID ist das Nebenprodukt, nicht der Auslöser.

Häufige Fragen

Brauche ich als Einzelfirma zwingend eine UID-Nummer?

Du brauchst sie nicht zu beantragen, du bekommst sie automatisch mit der ersten offiziellen Registrierung, meist bei der AHV-Anmeldung als Selbständiger. Solange du nirgends registriert bist, hast du keine UID, und das ist unterhalb der gesetzlichen Schwellen auch in Ordnung.

Kann ich als Privatperson eine UID-Nummer bekommen?

Nein, nicht als reine Privatperson. Die UID identifiziert Unternehmen und wirtschaftlich aktive Einheiten. Sobald du dich aber als selbständig erwerbend anmeldest, giltst du als Einzelunternehmen und erhältst die Nummer.

Ist eine Rechnung ohne UID-Nummer gültig?

Ja. Eine Rechnung braucht in der Schweiz keine UID, um gültig zu sein. Nur wer mehrwertsteuerpflichtig ist, muss seine UID mit dem Zusatz «MWST» auf der Rechnung angeben.

Was kostet die UID-Nummer?

Nichts. Die UID wird vom Bundesamt für Statistik automatisch und kostenlos vergeben. Kosten entstehen höchstens beim Handelsregistereintrag, der eine eigene Gebühr hat.

Ein Kunde verlangt meine UID, ich habe aber keine. Was nun?

Erkläre kurz, dass du unterhalb der Registrierungsschwellen arbeitest und darum noch keine UID hast. Viele Firmen akzeptieren das. Wenn nicht, ist die AHV-Anmeldung als Selbständiger der schnellste Weg zur eigenen Nummer.

Behalte ich meine UID, wenn meine Firma wächst?

Ja, die UID bleibt für die gesamte Lebensdauer deines Unternehmens gleich. Auch bei einem späteren Handelsregistereintrag oder der MWST-Registrierung kommt nur ein Zusatz dazu, nie eine neue Nummer.

Fazit: Die UID kommt, wenn dein Business so weit ist

Du musst dich als Freelancer nicht um die UID-Nummer reissen. Unterhalb der Schwellen schreibst du auch ohne sie völlig legale Rechnungen, und sobald du dich offiziell selbständig machst, bekommst du sie automatisch und gratis. Konzentriere dich auf das, was du beeinflussen kannst: saubere Rechnungen, ordentliche Buchhaltung und die AHV-Anmeldung zum richtigen Zeitpunkt.

Und wenn du deine Rechnungen nicht länger in Word zusammenbauen willst: Mit Magic Heidi schreibst du Schweizer Rechnungen mit QR-Zahlteil in wenigen Sekunden, mit oder ohne UID. Der Gratis-Plan umfasst 3 Rechnungen und 3 Ausgaben, ohne Kreditkarte und ohne Zeitlimit.

Dieser Artikel bietet allgemeine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deine konkrete Situation lohnt sich im Zweifel eine kurze Rückfrage bei deinem Treuhänder oder deiner Ausgleichskasse.