Schweizer MWST-Nummer und EU-Kunden: Rechnungen ins Ausland

Rechnungen aus der Schweiz an EU-Kunden: Warum deine MWST-Nummer nicht im VIES steht, wie Reverse Charge funktioniert und was auf die Rechnung gehört.

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Nathan Ganser

Founder of Magic Heidi

Die Schweiz gehört nicht zum EU-Mehrwertsteuersystem: Deine Schweizer MWST-Nummer taucht deshalb nicht in der europäischen VIES-Datenbank auf, und das ist völlig normal. Für Dienstleistungen an EU-Geschäftskunden stellst du in der Regel ohne Schweizer MWST in Rechnung und verweist auf das Reverse-Charge-Verfahren, bei dem dein Kunde die Steuer in seinem Land selbst abrechnet.

Wenn du zum ersten Mal einen Kunden in Deutschland, Frankreich oder Österreich fakturierst, wirkt das einschüchternd. Muss ich jetzt deutsche Umsatzsteuer verrechnen? Warum findet mein Kunde meine UID-Nummer nicht im VIES? Und was genau muss auf die Rechnung?

Die gute Nachricht: Für den Standardfall (Schweizer Freelancer erbringt eine Dienstleistung für eine EU-Firma) ist die Lösung einfacher, als sie klingt. In diesem Guide gehen wir sie Schritt für Schritt durch, inklusive eines kompletten Rechnungsbeispiels.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schweizer UID/MWST-Nummern stehen nicht im VIES, weil die Schweiz nicht Teil des EU-Mehrwertsteuerraums ist.
  • Bei B2B-Dienstleistungen an EU-Kunden greift in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren: Der Kunde rechnet die Steuer in seinem Land selbst ab.
  • Auf die Rechnung gehören deine Schweizer MWST-Nummer, die EU-VAT-Nummer des Kunden und ein Vermerk wie «Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse Charge».
  • Die VAT-Nummer deines EU-Kunden prüfst du gratis im VIES-Portal der EU-Kommission.
  • Warenexporte in die EU sind in der Schweiz zum Nullsatz steuerbefreit, die Einfuhrsteuer ist Sache des Käufers.

Warum deine Schweizer MWST-Nummer nicht im VIES steht

VIES (VAT Information Exchange System) ist die Datenbank der EU-Kommission, in der Unternehmen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ihrer EU-Geschäftspartner validieren. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und gehört nicht zum EU-Mehrwertsteuerraum, darum sind Schweizer Nummern dort schlicht nicht enthalten.

Das führt regelmässig zu Verwirrung: Ein deutscher Kunde tippt deine CHE-Nummer ins VIES, bekommt keinen Treffer und meldet sich besorgt bei dir. Die Antwort darauf ist einfach. Deine Nummer ist echt, sie steht nur in einem anderen Register. Verifizieren kann dein Kunde sie im offiziellen Schweizer UID-Register auf uid.admin.ch, wie das genau geht, zeigen wir im Artikel zum UID-Nummer prüfen.

Umgekehrt gilt dasselbe: Dein Kunde hat eine EU-VAT-Nummer (in Deutschland z. B. im Format DE123456789), du hast deine Schweizer MWST-Nummer im Format CHE-123.456.789 MWST. Beide Nummern haben ihren Platz auf der Rechnung, jede in ihrer Rolle.

Dienstleistungen an EU-Firmen: So funktioniert Reverse Charge

Für B2B-Dienstleistungen über die Grenze gilt in der EU im Regelfall das Reverse-Charge-Verfahren, auf Deutsch «Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers». Das bedeutet: Nicht du schuldest die Mehrwertsteuer, sondern dein Kunde rechnet sie nach den Regeln seines Landes selbst ab.

Für dich als Schweizer Dienstleister heisst das konkret:

  • Du stellst die Rechnung ohne Schweizer MWST und ohne EU-Umsatzsteuer aus, nur den Nettobetrag.
  • Du schreibst deine Schweizer UID/MWST-Nummer auf die Rechnung.
  • Du gibst die EU-VAT-Nummer deines Kunden an, denn sie belegt, dass es sich um ein Geschäft zwischen Unternehmen handelt.
  • Du ergänzst einen Vermerk wie: «Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse Charge».

Dein Kunde deklariert die Steuer dann in seiner eigenen Umsatzsteuer-Voranmeldung und kann sie im Normalfall gleichzeitig als Vorsteuer abziehen. Für ihn ist das Routine, EU-Firmen kennen das Verfahren aus dem innereuropäischen Handel.

Wichtig für deine Schweizer Seite: Wie sich solche Auslandsumsätze auf deine MWST-Abrechnung und die Umsatzgrenze auswirken, hängt von deiner Gesamtsituation ab. Die Grundlagen dazu findest du im MWST-Guide für Freelancer, und im Zweifel gibt die ESTV oder dein Treuhänder die verbindliche Auskunft.

Die EU-VAT-Nummer deines Kunden mit VIES prüfen

Bevor du eine Rechnung ohne Steuer ausstellst, solltest du prüfen, ob dein Kunde wirklich ein Unternehmen mit gültiger VAT-Nummer ist. Genau dafür ist VIES da, und die Prüfung dauert keine Minute:

  1. Öffne das VIES-Portal.
  2. Wähle das Land deines Kunden und gib seine VAT-Nummer ein (z. B. DE123456789).
  3. Das System meldet «gültig» oder «ungültig», bei vielen Ländern samt Firmenname und Adresse.

Bewahre einen Nachweis der Prüfung auf, etwa einen Screenshot mit Datum. Ist die Nummer ungültig oder hat dein Kunde gar keine (etwa als Privatperson), greift Reverse Charge nicht, und die steuerliche Behandlung sieht anders aus. In diesem Fall lieber vor der Rechnung klären als nachher korrigieren.

Beispiel: So sieht die Rechnung an einen EU-Kunden aus

Nehmen wir Anna, eine fiktive Grafikdesignerin aus Basel, mehrwertsteuerpflichtig, mit der UID CHE-123.456.789 MWST. Sie hat für die (ebenfalls fiktive) Beispiel GmbH in München ein Branding-Paket erstellt. So baut sie ihre Rechnung auf:

RechnungselementInhalt
AbsenderinAnna Muster, Grafikdesign, Basel, Schweiz
MWST-Nummer AbsenderinCHE-123.456.789 MWST
KundinBeispiel GmbH, München, Deutschland
VAT-Nummer KundinDE123456789 (per VIES geprüft)
LeistungBranding-Paket: Logo, Farbwelt, Styleguide
BetragCHF 4'500.00
Schweizer MWSTkeine ausgewiesen
Vermerk«Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse Charge»

Das war es schon. Kein deutscher Steuersatz, keine 8,1 % Schweizer MWST, kein Steuerbetrag. Die Beispiel GmbH rechnet die deutsche Umsatzsteuer selbst ab, und Annas Rechnung ist mit dem Vermerk und beiden Nummern sauber dokumentiert.

Zum Vergleich: Bei einem Schweizer Kunden hätte Anna auf denselben Betrag 8,1 % MWST ausgewiesen (CHF 364.50) und den Vermerk weggelassen. Die MWST-Sätze 2026 in der Schweiz: 8,1 % Normalsatz, 2,6 % reduzierter Satz, 3,8 % Sondersatz für Beherbergung.

Warenlieferungen in die EU: Export zum Nullsatz

Verkaufst du nicht Dienstleistungen, sondern physische Produkte in die EU, gilt eine andere Logik. Exporte sind in der Schweiz von der MWST befreit, du fakturierst zum Nullsatz, also mit 0 % Schweizer MWST. Dafür brauchst du die Ausfuhrdokumente des Zolls als Nachweis.

Die Einfuhrseite ist Sache des Käufers beziehungsweise des Bestimmungslandes: Dort fallen Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zölle an. Kläre mit deinem Kunden vorab, wer die Verzollung übernimmt, damit das Paket nicht mit unerwarteten Kosten beim Empfänger ankommt.

Die häufigsten Fehler bei Rechnungen an EU-Kunden

Fehler 1: Schweizer MWST an EU-Firmen verrechnen. Der Klassiker. Wer aus Gewohnheit 8,1 % auf die Rechnung setzt, macht die Leistung für den EU-Kunden unnötig teurer, denn er kann Schweizer MWST nicht als Vorsteuer abziehen.

Fehler 2: Den Reverse-Charge-Vermerk vergessen. Ohne den Hinweis fehlt der Rechnung die Erklärung, warum keine Steuer ausgewiesen ist. Viele Buchhaltungen in der EU weisen solche Rechnungen zur Korrektur zurück.

Fehler 3: Die VAT-Nummer des Kunden nicht prüfen. Reverse Charge setzt ein Geschäft zwischen Unternehmen voraus. Ohne gültige, per VIES verifizierte VAT-Nummer steht dein Setup auf wackligen Beinen.

Fehler 4: Eine EU-Nummer «erfinden». Manche versuchen, ihre CHE-Nummer als EU-VAT-Nummer auszugeben oder eine erwartete Nummer zu konstruieren. Lass das: Deine Schweizer Nummer ist korrekt so, wie sie ist, sie gehört nur nicht ins VIES.

Fehler 5: Dienstleistungen und Waren gleich behandeln. Reverse Charge ist die Logik für B2B-Dienstleistungen, der Nullsatz die Logik für Warenexporte. Wer beides vermischt, deklariert falsch.

Häufige Fragen

Warum finde ich meine Schweizer MWST-Nummer nicht im VIES?

Weil VIES nur Umsatzsteuer-Identifikationsnummern von EU-Mitgliedstaaten enthält. Die Schweiz gehört nicht zum EU-Mehrwertsteuerraum. Deine Nummer ist trotzdem gültig und im Schweizer UID-Register auf uid.admin.ch öffentlich einsehbar.

Muss ich als Schweizer Freelancer EU-Umsatzsteuer verrechnen?

Bei B2B-Dienstleistungen an Firmen mit gültiger VAT-Nummer in der Regel nicht: Dank Reverse Charge rechnet dein Kunde die Steuer in seinem Land selbst ab. Du stellst ohne Steuer in Rechnung und setzt den entsprechenden Vermerk.

Welcher Vermerk gehört auf die Rechnung an EU-Geschäftskunden?

Ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Empfängers, zum Beispiel: «Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse Charge». Dazu deine Schweizer MWST-Nummer und die EU-VAT-Nummer des Kunden.

Brauche ich eine Schweizer MWST-Nummer, um EU-Kunden zu fakturieren?

Nein, nicht zwingend. Bist du unter der Umsatzgrenze von CHF 100'000 und nicht MWST-registriert, stellst du deine Rechnung ohnehin ohne MWST aus. Eine UID wirkt gegenüber Geschäftskunden aber professioneller und wird von vielen Einkaufsabteilungen verlangt.

Was gilt bei Rechnungen an Privatpersonen in der EU?

Reverse Charge greift nur zwischen Unternehmen. Bei Privatkunden hängt die Behandlung von der Art der Leistung ab und kann im Einzelfall sogar eine Registrierungspflicht in der EU auslösen. Kläre solche Fälle mit deinem Treuhänder, bevor du fakturierst.

Wie weise ich nach, dass mein EU-Kunde ein Unternehmen ist?

Mit seiner gültigen VAT-Nummer, die du im VIES-Portal der EU-Kommission prüfst. Bewahre das Prüfergebnis mit Datum auf, damit du die Verifizierung später belegen kannst.

Fazit: Zwei Systeme, eine saubere Rechnung

Rechnungen an EU-Kunden sind kein Hexenwerk, wenn du die Grundregel kennst: Die Schweiz und die EU haben getrennte Mehrwertsteuersysteme. Für B2B-Dienstleistungen heisst das Reverse Charge mit Vermerk, deiner CHE-Nummer und der geprüften VAT-Nummer des Kunden. Für Waren heisst es Nullsatz beim Export. Wer diese zwei Muster auseinanderhält, hat 90 % der Fälle im Griff.

Damit der Rest auch stimmt: Mit Magic Heidi erstellst du professionelle Rechnungen in CHF oder EUR, mit korrekt hinterlegter MWST-Nummer und eigenen Vermerkzeilen für Reverse Charge. Der Gratis-Plan umfasst 3 Rechnungen und 3 Ausgaben, ohne Kreditkarte und ohne Zeitlimit.

Dieser Artikel bietet allgemeine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Grenzüberschreitende Fälle haben Tücken im Detail, im Zweifel lohnt sich die Rückfrage bei deinem Treuhänder oder der ESTV.