Kosmetik-Studio Rechnung Schweiz: MWST, Vorlagen & Tipps
Alles zur korrekten Rechnung für Ihr Kosmetik-Studio: MWST 8.1%, QR-Rechnung, Gutscheine und Trinkgeld richtig verbuchen.

Kosmetik-Studio Rechnung Schweiz: Der komplette Leitfaden
Eine Kosmetik-Studio Rechnung in der Schweiz muss die Pflichtelemente nach OR Art. 469 enthalten, bei MWST-Pflicht 8.1% MWST ausweisen und einen QR-Zahlteil beinhalten. Wer ein Kosmetik-Studio in der Schweiz führt — egal ob in Zürich, Bern oder Lausanne — kommt an diesen Vorgaben nicht vorbei. Kosmetische Behandlungen sind mehrwertsteuerpflichtig, AHV-Beiträge sind obligatorisch, und seit Oktober 2022 ist die QR-Rechnung die einzige akzeptierte Einzahlungsform.
In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen, wie Sie als Kosmetikerin Rechnungen korrekt ausstellen — von der AHV-Anmeldung über die MWST-Abrechnung, die Unterscheidung von Behandlungen und Produktverkauf, die Buchung von Gutscheinen und Trinkgeld bis hin zu einer gebrauchsfertigen Vorlage. So geht's in der Schweiz.
Das Wichtigste in Kürze
- MWST 8.1%: Kosmetische Behandlungen sind mehrwertsteuerpflichtig. Ab CHF 100'000.00 Umsatz pro Jahr sind Sie MWST-pflichtig.
- QR-Rechnung: Pflicht für MWST-registrierte Studios — seit 2022 die einzige akzeptierte Einzahlungsform bei Banküberweisungen.
- AHV-Beitrag: Rund 10.1% AHV/IV/EO als Selbstständige — bei der Ausgleichskasse anmelden, bevor Sie die erste Rechnung schreiben.
- Gutscheine: MWST wird bei Einlösung fällig, nicht beim Verkauf.
- Trinkgeld: Nicht auf der Rechnung ausweisen — separater Vorgang.
Rechtliche Grundlagen: Was auf jede Kosmetik-Studio Rechnung muss
Zwei Gesetzestexte sind für Ihre Kosmetik-Studio Rechnung relevant: das Obligationenrecht (OR) und die Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV).
OR Art. 469 legt die Mindestangaben fest, die jede Rechnung enthalten muss — unabhängig von der MWST-Pflicht:
- Name und Adresse des Rechnungsstellers — Ihr vollständiger Geschäftsname inkl. Rechtsform (z.B. «Beauty Lounge Claudia Meier, Einzelfirma»).
- Name und Adresse des Empfängers — Vor- und Nachname, Strasse, PLZ und Ort Ihrer Kundin.
- Rechnungsdatum — der Tag, an dem Sie die Rechnung ausstellen.
- Leistungsbeschrieb — konkret und nachvollziehbar. «Gesichtsbehandlung Deluxe, 60 Min» funktioniert. «Kosmetik» nicht.
- Betrag — Gesamtbetrag, bei mehreren Positionen aufgeschlüsselt.
Art. 26 MWSTV ergänzt diese Anforderungen, sobald Sie MWST-pflichtig sind oder sich freiwillig registrieren. Dann kommen hinzu:
- Eine fortlaufende Rechnungsnummer (z.B. 2026-001, 2026-002).
- Ihre UID-Nummer (Unternehmens-Identifikationsnummer).
- Der MWST-Satz (8.1%) und der ausgewiesene MWST-Betrag in CHF.
Die offiziellen Vorgaben finden Sie auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Die rechtlichen Texte können Sie auf admin.ch einsehen.
MWST im Kosmetik-Studio: 8.1% auf alle Behandlungen
Die häufigste Frage von Kosmetik-Studio-Gründerinnen: Muss ich als Kosmetikerin MWST abrechnen? Die Antwort hängt vom Jahresumsatz ab — aber Achtung: Im Gegensatz zu Heilpraktikern oder Physiotherapeuten gibt es für reine Kosmetik-Behandlungen keine MWST-Befreiung.
Die CHF 100'000.00 Schwelle
In der Schweiz sind Sie MWST-pflichtig, wenn Ihr Jahresumsatz CHF 100'000.00 übersteigt. Für ein typisches Kosmetik-Studio mit 4–5 Behandlungen pro Tag zu durchschnittlich CHF 120.00 bedeutet das:
- 25 Behandlungen/Woche × CHF 120.00 = CHF 3'000.00/Woche
- 50 Wochen × CHF 3'000.00 = CHF 150'000.00/Jahr
Bei dieser Auslastung werden Sie MWST-pflichtig. Das heisst:
- Sie müssen sich bei der ESTV registrieren.
- Auf jeder Rechnung 8.1% MWST ausweisen.
- Vierteljährlich oder jährlich die MWST abrechnen und überweisen.
- Ab diesem Moment die QR-Rechnung mit MWST-Ausweis verwenden.
Die MWST für Selbstständige ist übersichtlich. Magic Heidi erledigt die MWST-Abrechnung automatisch — Sie geben einfach Ihren MWST-Satz ein.
Kosmetik vs. medizinische Behandlung: Der Unterschied
Das ist ein wichtiger Punkt, der oft verwechselt wird. Während Heilpraktiker-Rechnungen und Physiotherapeut-Rechnungen von der MWST befreit sind, gilt das für Kosmetikerinnen nicht. Kosmetische Behandlungen wie Gesichtsbehandlungen, Wimpernverlängerungen, Permanent Make-up, Maniküre oder Haarentfernung sind steuerbar und fallen unter den Normalsatz von 8.1%.
Ausnahme: Ästhetische Eingriffe, die von einem lizenzierten Arzt durchgeführt werden (z.B. Botox, Filler), können unter die MWST-Befreiung für medizinische Leistungen fallen. Sobald Sie aber als Kosmetikerin ohne ärztliche Lizenz tätig sind, ist jede Behandlung MWST-pflichtig, sobald Sie über der Schwelle liegen.
Mini-Story: Claudia aus Zürich
Claudia betreibt seit zwei Jahren ein Kosmetik-Studio in Zürich. Sie macht monatlich rund CHF 3'200.00 Umsatz — also ca. CHF 38'400.00 pro Jahr. Damit liegt sie klar unter der MWST-Schwelle von CHF 100'000.00. Zu Beginn hatte sie trotzdem Schwierigkeiten mit der Buchhaltung, weil sie Behandlungen (8.1% steuerbar, falls MWST-pflichtig) und Produktverkäufe (Pflegeprodukte, 8.1% steuerbar) in einer einzigen Summe auf der Rechnung auswies. Das funktionierte solange sie nicht MWST-pflichtig war — aber für eine saubere Buchhaltung war es ein Problem.
Heute trennt Claudia Behandlungen und Produktverkäufe auf der Rechnung sauber in zwei Positionen, auch wenn beide dem gleichen MWST-Satz von 8.1% unterstehen. Bei einer allfälligen MWST-Prüfung kann die ESTV sofort nachvollziehen, welcher Anteil Dienstleistung und welcher Produktverkauf ist. Das kostet sie keine zusätzliche Zeit, weil die Rechnungssoftware von Magic Heidi die Trennung automatisch vornimmt.
AHV-Anmeldung für Ihr Kosmetik-Studio
Bevor Sie die erste Rechnung schreiben, müssen Sie sich bei der AHV anmelden. Das gilt für jedes Kosmetik-Studio — egal wie klein. Die AHV-Anmeldung ist obligatorisch, sobald Sie selbstständig erwerbstätig sind.
Wann gelten Sie als selbstständig?
Nach AHVG Art. 2–3 gelten Sie als selbstständig erwerbend, wenn Sie:
- Ihre Tätigkeit selbstständig und auf eigene Rechnung ausüben.
- Ihr eigenes Kosmetik-Studio führen und das Unternehmensrisiko tragen.
- Ihre Preise selbst bestimmen.
- Ihre Arbeitszeit frei einteilen können.
Das trifft auf fast alle Kosmetik-Studio-Besitzerinnen zu. Auch wer nebenberuflich ein Kosmetik-Studio betreibt, muss sich anmelden — es gibt keine Untergrenze.
Wie funktioniert die AHV-Anmeldung?
- Ausgleichskasse finden: Jeder Kanton hat eine zuständige Ausgleichskasse. Die AHV/IV hilft bei der Suche.
- Anmeldung einreichen: Füllen Sie das Anmeldeformular aus und reichen Sie es mit Belegen ein (z.B. erste Rechnungen, Businessplan).
- Beitrag festsetzen: Die Ausgleichskasse setzt Ihren Beitrag fest — rund 10.1% des AHV-pflichtigen Einkommens (Stand 2026).
- Rechnung bekommen: Sie erhalten eine AHV-Rechnung, die Sie per QR-Rechnung bezahlen.
Bei einem Reingewinn von CHF 60'000.00 zahlen Sie rund CHF 6'060.00 AHV-Beiträge pro Jahr. Der Beitrag sinkt in den ersten Jahren, wenn die Ausgleichskasse noch keinen endgültigen Gewinn festgesetzt hat — später kann es zu Nachzahlungen kommen. Behalten Sie also einen Puffer von 10–15% Ihres Gewinns für die AHV zurück.
Kosmetik-Studio als Einzelfirma gründen
Die meisten Kosmetik-Studios in der Schweiz werden als Einzelfirma gegründet. Das ist die einfachste Rechtsform — kein Kapital, kein Handelsregister (unter CHF 100'000.00 Umsatz), minimale Administrationskosten.
Schritte zur Einzelfirma
- Namen wählen: Ihr Studio-Name muss den Zusatz «Einzelfirma» enthalten, ausser er enthält Ihren Vor- oder Nachnamen.
- AHV anmelden: Wie oben beschrieben — obligatorisch vor dem ersten Kunden.
- Gewerbeversicherung prüfen: Eine Haftpflichtversicherung ist ratsam (ca. CHF 200.00–400.00/Jahr).
- Lokale Vorschriften: Prüfen Sie kantonale Vorschriften für Kosmetik-Studios (Hygienevorschriften, Raumnutzung).
- QR-IBAN einrichten: Bei Ihrer Bank eine QR-IBAN eröffnen für QR-Rechnungen.
Der komplette Leitfaden zur Einzelfirma-Gründung hilft Ihnen Schritt für Schritt. Den offiziellen Firmeneintrag prüfen Sie auf zefix.ch.
Kosmetik-Studio Preise: Was Sie berechnen dürfen
Die Preisgestaltung im Kosmetik-Studio ist frei — es gibt keine gesetzlichen Tarife. Sie setzen Ihre Preise selbst fest, basierend auf Kosten, Erfahrung und lokalem Markt.
Typische Preisspannen in der Schweiz
| Leistung | Preisrange |
|---|---|
| Gesichtsbehandlung (60 Min) | CHF 90.00–150.00 |
| Gesichtsbehandlung (90 Min) | CHF 130.00–220.00 |
| Wimpernverlängerung (Neu) | CHF 150.00–250.00 |
| Wimpern Auffüllen | CHF 80.00–120.00 |
| Permanent Make-up (Brauen) | CHF 350.00–600.00 |
| Maniküre (ohne Lack) | CHF 40.00–60.00 |
| Haarentfernung (Wachs, Beine) | CHF 60.00–100.00 |
| Microdermabrasion | CHF 120.00–180.00 |
Diese Preise variieren je nach Kanton, Studio-Grösse und Erfahrung. In Zürich und Genf liegen die Preise tendenziell höher als in ländlichen Gebieten.
Was nehmen Sie in die Rechnung auf?
Jede Leistung erscheint als separate Position auf der Rechnung. Das gibt Kundinnen Transparenz und schützt Sie bei Streitigkeiten. Verkaufen Sie zusätzlich Pflegeprodukte, weisen Sie diese als separate Position aus — selbst wenn beide dem gleichen MWST-Satz von 8.1% unterstehen.
Eine fertige Rechnungsvorlage mit allen Pflichtangaben finden Sie bei Magic Heidi. Die Vorlage passt sich automatisch an — mit oder ohne MWST.
Akonto und Schlussrechnung im Kosmetik-Studio
Bei grösseren Aufträgen — z.B. einem kompletten Bridal-Paket oder einer Permanent Make-up-Behandlung über mehrere Sessions — arbeiten Kosmetik-Studios oft mit Akonto (Anzahlung) und Schlussrechnung.
So funktioniert's
- Akonto-Rechnung: Sie stellen eine Anzahlung in Rechnung, bevor die Leistung erbracht wird. Typisch sind 30–50% des Gesamtpreises.
- Schlussrechnung: Nach Abschluss der Arbeit stellen Sie die restliche Summe in Rechnung. Auf der Schlussrechnung muss der bereits bezahlte Akonto-Betrag abgezogen und ausgewiesen werden.
Mini-Story: Thomas aus Bern
Thomas ist mobiler Kosmetiker und spezialisiert auf Bridal-Pakete. Für eine Hochzeit in Bern hat er ein Gesamtpaket über CHF 1'800.00 vereinbart — Make-up und Hautvorbereitung für die Braut plus zwei Begleitungen. Er arbeitet in zwei Schritten:
- Akontorechnung (Mai): CHF 900.00 als Anzahlung bei Buchung — fixiert den Termin.
- Schlussrechnung (Juni): CHF 900.00 nach der Hochzeit, inkl. Vermerk «Akonto CHF 900.00 — bereits bezahlt».
Thomas ist nicht MWST-pflichtig, daher weist er keine MWST aus. Wäre er es, müsste er 8.1% MWST auf den Gesamtbetrag von CHF 1'800.00 abrechnen — also CHF 145.80 MWST — und zwar bereits auf der Akontorechnung anteilig. Die QR-Rechnung funktioniert für Akonto- und Schlussrechnungen gleich. Der einzige Unterschied ist der Rechnungstyp und der Betrag.
Gutscheine richtig verbuchen: MWST bei der Einlösung
Gutscheine (in der Schweiz «Gutscheine» genannt) sind im Kosmetik-Studio beliebt — besonders zu Weihnachten, Mother's Day oder als Last-Minute-Geschenk. Die Buchhaltung von Gutscheinen ist aber ein häufiger Stolperstein.
Die Grundregel: MWST bei Einlösung, nicht beim Verkauf
Wenn Sie einen Gutschein verkaufen, legen Sie MWSTtechnisch einen «Gutschein» vor, der noch nicht steuerbar ist. Die MWST wird erst fällig, wenn die Kundin den Gutschein einlöst und Sie eine Leistung erbringen. Das gilt für echte Gutscheine (mit festem Wert, einlösbar für jede Leistung).
Bei Sammelkarten (z.B. «10te Behandlung gratis») ist die MWST-Behandlung anders — hier wird der Rabatt bei der Einlösung als Preisnachlass verbucht.
Mini-Story: Nadia aus Lausanne
Nadia betreibt ein Kosmetik-Studio in Lausanne. Im Dezember 2025 verkauft sie einen Gutschein über CHF 150.00 an eine Kundin, die ihn ihrer Mutter schenkt. Die Mutter löst den Gutschein im März 2026 ein — für eine Gesichtsbehandlung zu CHF 130.00.
So bucht Nadia korrekt:
- Dezember 2025 (Verkauf): Gutschein über CHF 150.00 verkauft. Keine MWST, keine Leistung erbracht. Der Betrag erscheint als Verbindlichkeit in der Buchhaltung — Nadia schuldet der Kundin noch eine Leistung.
- März 2026 (Einlösung): Gesichtsbehandlung CHF 130.00 + 8.1% MWST = CHF 140.53. Der Gutschein deckt CHF 150.00 ab, Nadia zahlt CHF 9.47 Wechselgeld zurück. Die MWST von CHF 10.53 (auf die erbrachte Leistung von CHF 130.00) wird im Q1 2026 versteuert.
Wichtig: Nadia versteuert nur die tatsächlich erbrachte Leistung (CHF 130.00 netto), nicht den ursprünglichen Gutscheinwert. Wäre der Gutschein für eine Behandlung zu CHF 170.00 eingelöst worden, hätte die Kundin CHF 20.00 dazuzahlen müssen — und Nadia hätte MWST auf CHF 170.00 verrechnet.
Die genauen Vorgaben zu Gutscheinen finden sich im MWSTG. Die ESTV publiziert Merkblätter zum Thema Gutscheine und Rabatte.
Trinkgeld auf der Rechnung: So geht's richtig
Im Kosmetik-Studio ist Trinkgeld seltener als im Restaurant — aber es kommt vor, besonders bei sehr zufriedenen Kundinnen oder bei aufwendigen Behandlungen. Wie gehen Sie mit Trinkgeld um?
Grundregel: Trinkgeld ist nicht auf der Rechnung
Trinkgeld ist ein freiwilliger Zuschlag der Kundin und gehört nicht auf die Rechnung. Die Rechnung enthält nur die erbrachte Leistung plus allfällige MWST. Wenn eine Kundin zusätzlich CHF 10.00 oder CHF 20.00 als Trinkgeld gibt, buchen Sie das separat.
MWST und AHV beim Trinkgeld
- MWST: Trinkgeld ist nicht MWST-pflichtig, da es keine Gegenleistung für eine Leistung ist. Sie weisen es nicht auf der Rechnung aus und versteuern es nicht.
- AHV: Trinkgeld, das Sie als selbstständige Kosmetikerin direkt erhalten, gilt als Einkommen und ist AHV-pflichtig. Behalten Sie diese Beträge sauber bei — bei der jährlichen AHV-Abrechnung zählen sie zum Einkommen.
In der Praxis: Trinkgeld bar erhalten und sauber ablegen. Ein kleiner Umschlag mit Datum und Betrag reicht. Die meisten Kosmetikerinnen tun das ohnehin intuitiv.
Vorlage: Kosmetik-Studio Rechnung Schweiz
Hier ist eine einfache Vorlage, die Sie kopieren und anpassen können. Sie enthält alle Pflichtangaben nach OR Art. 469 und Art. 26 MWSTV für MWST-pflichtige Kosmetik-Studios.
Rechnung Nr. 2026-042
Datum: 15. Juli 2026
Beauty Lounge Claudia Meier, Einzelfirma
Bahnhofstrasse 27
8001 Zürich
UID: CHE-123.456.789
MWST-Nummer: CHE-123.456.789 MWST
Kundin: Maria Schneider
Seestrasse 12
8002 Zürich
Leistung Menge Einzelpreis Total
──────────────────────────────────────────────────────────────────────
Gesichtsbehandlung Deluxe (90 Min) 1 CHF 180.00 CHF 180.00
Wimpernlifting 1 CHF 90.00 CHF 90.00
Pflegeprodukt «Aqua Serum 30ml» 1 CHF 45.00 CHF 45.00
──────────────────────────────────────────────────────────────────────
Zwischenbetrag netto CHF 315.00
MWST (8.1%) CHF 25.52
──────────────────────────────────────────────────────────────────────
Gesamtbetrag CHF 340.52
Zahlungsbedingungen: 30 Tage netto
QR-Rechnung beigelegt — Referenz: 00 00420 04200 00000 00000 00042
Vielen Dank für Ihr Vertrauen!
Diese Vorlage zeigt eine typische Rechnung mit Behandlungen und einem Produktverkauf. Bei nicht-MWST-pflichtigen Studios entfallen die Zeilen «MWST» und «UID/MWST-Nummer» — der Gesamtbetrag entspricht dann dem Zwischenbetrag.
Die Rechnungsvorlage von Magic Heidi generiert solche Rechnungen automatisch in unter 30 Sekunden — inklusive QR-Rechnung mit korrekter QR-IBAN und QR-Referenz.
Häufige Fehler bei Kosmetik-Studio Rechnungen
Fehler 1: MWST ausweisen, ohne MWST-pflichtig zu sein
Wenn Sie nicht MWST-pflichtig sind, dürfen Sie auch keine MWST ausweisen. Eine Rechnung mit ausgewiesener MWST, ohne bei der ESTV registriert zu sein, ist ungültig und kann zu Rückforderungen führen.
Lösung: Prüfen Sie Ihren Jahresumsatz. Unter CHF 100'000.00 = keine MWST. Über CHF 100'000.00 = bei der ESTV registrieren.
Fehler 2: QR-IBAN mit normalem IBAN verwechseln
Die QR-Rechnung benötigt eine spezifische QR-IBAN (beginnt mit «CH» und endet mit einem speziellen Prüfcode). Wenn Sie Ihre normale IBAN verwenden, funktioniert die automatische Zahlungsabwicklung bei Banken nicht.
Lösung: Nutzen Sie die Rechnungssoftware von Magic Heidi — die QR-IBAN wird automatisch korrekt generiert. Die technischen Vorgaben für die QR-Rechnung werden von Swiss Payment Standards definiert.
Fehler 3: Rechnungsnummer nicht fortlaufend
Rechnungsnummern müssen fortlaufend und lückenlos sein. Wenn Sie Rechnung 001, 002, 004 ausstellen — aber 003 fehlt — kann die ESTV bei einer Prüfung nachfragen.
Lösung: Magic Heidi vergibt Rechnungsnummern automatisch und fortlaufend.
Fehler 4: Behandlungen und Produkte vermischen
«Kosmetikbehandlung + Pflegeprodukt» als einzige Position ist zu ungenau. Die ESTV will bei einer Prüfung sehen, welcher Anteil Dienstleistung und welcher Warenverkauf ist — selbst wenn beide dem gleichen MWST-Satz unterstehen.
Lösung: Trennen Sie Behandlungen und Produktverkäufe in separate Positionen. Das erhöht die Transparenz und schützt Sie bei einer MWST-Prüfung.
Fehler 5: AHV-Beiträge ignorieren
Viele Kosmetik-Studio-Gründerinnen vergessen die AHV-Anmeldung. Die Konsequenz: Nachzahlungen mit Zuschlägen. Die AHV ist gesetzlich verankert (AHVG Art. 2–3) — es gibt keine Untergrenze.
Software für Ihre Kosmetik-Studio Rechnung: Warum Excel nicht reicht
Viele Kosmetik-Studios starten mit einer Excel-Vorlage oder einem Word-Dokument. Das funktioniert für die ersten paar Rechnungen, wird aber schnell unübersichtlich. Sie verlieren den Überblick über offene Rechnungen, vergessen Mahnungen, können keine QR-Rechnung generieren und verbringen mehr Zeit mit Admin als mit Kundinnen.
Eine bessere Lösung: eine Schweizer Rechnungssoftware, die speziell für Selbständige und kleine Unternehmen entwickelt wurde. Magic Heidi erstellt compliant Rechnungen mit QR-Rechnung in unter 30 Sekunden, verwaltet Ihre Kundinnen automatisch und generiert steuerfertige Berichte für Ihre MWST- und AHV-Abrechnung. Alles vom Handy aus — ideal, wenn Sie zwischen zwei Behandlungen schnell eine Rechnung schreiben wollen.
Im Vergleich: Das Magic Heidi Abo startet bei CHF 25.00/Monat, während bexio bei CHF 52.00/Monat liegt. Für ein Solo-Kosmetik-Studio sind das knapp CHF 324.00 Ersparnis pro Jahr — bei den gleichen Kernfunktionen. Magic Heidi ist als bexio Alternative speziell auf Schweizer Selbständige zugeschnitten, nicht auf KMU mit Mitarbeitenden. Weitere Vergleichspunkte finden Sie im Leitfaden zur Nagelstudio-Rechnung Schweiz, der ähnliche Strukturen aufzeigt. Auch für Friseur Rechnung Schweiz oder einen Tattoo-Künstler Rechnung gelten analoge Regeln.
Fazit: Ihre Kosmetik-Studio Rechnung Schweiz — sicher und korrekt
Eine korrekte Kosmetik-Studio Rechnung in der Schweiz ist kein Hexenwerk. Die wichtigsten Punkte:
- Pflichtangaben nach OR Art. 469 auf jeder Rechnung — egal wie klein.
- MWST 8.1% ab CHF 100'000.00 Jahresumsatz auf alle kosmetischen Behandlungen. Darunter: keine MWST, freiwillige Registrierung möglich.
- AHV-Anmeldung vor dem ersten Kunden — sonst drohen Nachzahlungen mit Zuschlägen.
- QR-Rechnung für alle Banküberweisungen — der alte ESR ist nicht mehr gültig.
- Gutscheine bei Einlösung versteuern, nicht beim Verkauf.
- Trinkgeld nicht auf der Rechnung ausweisen — separater Vorgang.
- Behandlungen und Produktverkäufe sauber trennen — für saubere Buchhaltung und MWST-Prüfungen.
Der grösste Fehler, den wir sehen, ist nicht die Rechnungsstellung selbst. Es ist, alles manuell mit Excel und Word zu machen. Das kostet Sie Zeit, die Sie bei Ihren Kundinnen verbringen könnten, und führt früher oder später zu Fehlern — eine vergessene Rechnungsnummer, eine falsche MWST-Berechnung, eine nicht zugestellte Mahnung. Eine Software wie Magic Heidi nimmt Ihnen diesen Aufwand ab, sodass Sie sich auf das konzentrieren können, was Sie am besten können: Ihre Kundinnen strahlen lassen.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich als Kosmetikerin MWST abrechnen?
Ja, kosmetische Behandlungen unterliegen der MWST von 8.1% — im Gegensatz zu Heilpraktikern oder Physiotherapeuten gibt es für Kosmetikerinnen keine MWST-Befreiung. Sie müssen MWST aber erst abrechnen, wenn Ihr Jahresumsatz CHF 100'000.00 übersteigt. Unterhalb dieser Schwelle ist die Registrierung freiwillig. Viele Kosmetik-Studios registrieren sich freiwillig, um Vorsteuer auf Material, Geräte und Miete zurückzufordern.
Wie stelle ich eine Rechnung mit Trinkgeld aus?
Trinkgeld gehört nicht auf die Rechnung. Die Rechnung enthält nur die erbrachte Leistung plus allfällige 8.1% MWST. Wenn eine Kundin zusätzlich CHF 10.00 oder CHF 20.00 als Trinkgeld gibt, buchen Sie das separat — es ist nicht MWST-pflichtig, aber AHV-pflichtig als Einkommen. Ein kleiner Umschlag mit Datum und Betrag reicht für die Aufbewahrung.
Wie buche ich Gutscheine richtig?
Bei echten Gutscheinen mit festem Wert wird die MWST erst bei der Einlösung fällig, nicht beim Verkauf. Beim Verkauf buchen Sie den Gutschein als Verbindlichkeit — Sie schulden der Kundin noch eine Leistung. Bei der Einlösung verrechnen Sie die erbrachte Leistung mit 8.1% MWST und lösen den Gutschein ein. Versteuert wird nur die tatsächlich erbrachte Leistung, nicht der ursprüngliche Gutscheinwert.
Brauche ich eine QR-Rechnung als Kosmetik-Studio?
Ja. Die QR-Rechnung hat den alten ESR seit dem 1. Oktober 2022 abgelöst. Jede Rechnung, die per Banküberweisung bezahlt wird, sollte einen QR-Zahlteil enthalten. Das erleichtert Ihren Kundinnen die Zahlung und ermöglicht Ihnen das automatische Matching von Zahlungen über die 27-stellige QR-Referenz. Bei MWST-Pflicht ist die QR-Rechnung ohnehin Standard.
Was ist die MWST-Freigrenze für Kosmetik-Studios?
Die MWST-Pflicht greift ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000.00. Unterhalb dieser Schwelle sind Sie nicht MWST-pflichtig — können sich aber freiwillig registrieren lassen. Das lohnt sich, wenn Sie hohe Vorsteuern auf Material, Equipment oder Miete haben und diese zurückfordern möchten. Ab CHF 100'000.00 Umsatz müssen Sie sich zwingend bei der ESTV registrieren.
Welche Pflichtangaben braucht meine Kosmetik-Rechnung?
Gemäss OR Art. 469 braucht jede Rechnung: Name und Adresse des Rechnungsstellers und der Kundin, Rechnungsdatum, konkreten Leistungsbeschrieb (z.B. «Gesichtsbehandlung Deluxe, 90 Min»), Betrag. Bei MWST-Pflicht kommen gemäss Art. 26 MWSTV hinzu: fortlaufende Rechnungsnummer, UID-Nummer, MWST-Satz (8.1%) und ausgewiesener MWST-Betrag.
Rechnungen für Ihr Kosmetik-Studio in 30 Sekunden
Magic Heidi erstellt QR-Rechnungen, verwaltet Kunden und erinnert an offene Rechnungen — ab CHF 25/Monat.